Deutsches Rotes Kreuz, Erste Hilfe Rettung, Rettungsdienst, Auto, Fahrzeug, VW, Volkswagen

§ 1 und § 2 der Satzung des DRK-OV Olpe

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§ 1 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Olpe e. V. (nachfolgend Ortsverein genannt) bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:- Menschlichkeit,
  • Unparteilichkeit,
  • Neutralität,
  • Unabhängigkeit,
  • Freiwilligkeit,
  • Einheit,
  • Universalität.
Diese Grundsätze sind für alle. Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Ortsvereins sowie deren Mitglieder verbindlich. Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (nachfolgend Bundesverband genannt) nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz, in der jeweils geltenden Fassung, ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
  • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
  • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.
(3) Der Ortsverein ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Olpe. e. V. (nachfolgend Kreisverband genannt). Der Ortsverein ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Stadt Olpe und seiner Dörfer. (4) Als Mitglied des Kreisverbands Olpe nimmt der Ortsverein Olpe die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Ortsvereins und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens (5) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Ortsvereins vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Ortsverein.

§ 2 - Zweck und Aufgaben

(1) Der Ortsverein Olpe e. V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Sein Zweck ist die Wahrnehmung der Interessen derjenigen, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie das Hinwirken auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben:
  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
  • Durchführung von Krankentransporten und Rettungsdienst,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, alten Menschen, Kranken und Menschen mit Behinderung, auch durch Unterhalt sozialer Einrichtungen, Ausbildungsstätten und Tageseinrichtungen für Kinder,
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen,
  • Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
  • Suchdienst und Familienzusammenführung,
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe,
  • Mithilfe im Katastrophenschutz,
  • Altkleidersammlungen und deren Aufbereitung und Verteilung,
  • Ausbildung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer,
  • Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und im Gesundheitswesen,
  • Pflege der Zusammenarbeit und Gemeinschaft seiner Mitglieder.
Die Erfüllung dieser Aufgaben durch den Ortsverein erfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 30). (3) Der Ortsverein wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden und führt im Einvernehmen mit dem Kreisverband die vom Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Westfalen-Lippe e. V. (nachfolgend Landesverband genannt) angesetzten Haus- und Straßensammlungen durch. Sonstige örtliche Sammlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums des Kreisverbandes. (4) Dem Ortsverein können in gegenseitigem Einvernehmen weitere Aufgaben vom Präsidium des Kreisverbandes übertragen werden. (5) Die Übertragung von satzungsgemäßen Aufgaben auf andere Rechtsträger bedarf der vorherigen Zustimmung des Kreis- und Landesverbandes.

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